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Was muss ich tun, wenn ich meine Beteiligung verschenken will?

Hierzu benötigen wir einen Schenkungsvertrag, aus dem hervorgeht, dass die Beteiligung schenkungsweise und unentgeltlich auf den Beschenkten übergehen soll. Der Schenkungsvertrag muss neben der Unterschrift des Schenkers auch die Annahmeerklärung des Beschenkten enthalten.

Der Schenkungsvertrag kann bei der CTG Containertreuhand GmbH abgefordert werden.


Wie wirkt sich eine Schenkung steuerrechtlich aus?

Vermögensgegenstände, die verschenkt werden, unterliegen der Schenkungsteuer. Neben dem persönlichen Freibetrag existieren je nach Beteiligungsart und Status des Anlegers (Treugeber/ Kommanditist) weitere Freibeträge. Ziehen Sie in dieser Frage Ihren Steuerberater hinzu.


Können Schenkungen oder Kaufverträge auch rückwirkend übertragen werden?

Nein. Bitte beachten Sie, dass die Übertragung steuerlich erst mit dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs wirksam wird. Dieses Datum kann der Tag des Vertragsabschlusses oder ein in der Zukunft liegender Zeitpunkt sein. Rückwirkende Übertragungen werden im Rahmen der steuerlichen Ergebniszurechnung grundsätzlich nicht anerkannt.

Containertreuhand GmbH  | contact@ctg-treuhand.de